Hallo zusammen, die neuen Förderrichtlinien im Kreis Altenkirchen (gültig ab 01.07.2022) sind nun online.
Bitte beachtet, dass man nur noch Fördergelder beantragen kann, wenn man gemäß §72a SGB VIII der Rahmenvereinbarung des Landes RLP beigetreten ist und die Einhaltung der entsprechenden Verfahrensregeln gewährleistet!!