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Juni

Hallo zusammen, die neuen Förderrichtlinien im Kreis Altenkirchen (gültig ab 01.07.2022) sind nun online. Bitte beachtet, dass man nur noch Fördergelder beantragen kann, wenn man gemäß §72a SGB VIII der Rahmenvereinbarung des Landes RLP beigetreten ist und die Einhaltung der entsprechenden Verfahrensregeln gewährleistet!! Bei Fragen bitte melden. Liebe Grüße Micha Siehe auch Hier

Einer unserer Mitgliedsverbände, das Jugendrotkreuz im Kreisverband Altenkirchen, ist bei der Netto-Vereinsspende dabei! In der Phase des Kund:innenvotings benötigen sie bis zum 10. Juni möglichst viele Stimmen, um dann bestenfalls der Filiale in Altenkirchen zugeordnet zu werden (wenn sie die meisten Stimmen unter allen teilnehmenden Vereinen sammeln können). Wenn das klappt, können sie alle Spenden, die über "Aufrunden bitte!" und die Pfandspende bis Dezember eingehen, für ihre Jugendarbeit verwenden. Außerdem erhalten die ersten drei Plätze des Votings eine Spende von 500€.Zusätzlich