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März

Beschluss der Bundeszentralstelle und der Landeszentralstellen Juleica als Ausnahmeregelung für das Jahr 2021: Für Karten, die bis zum 30.06.2021 ihre Gültigkeit verlieren würden (dies schließt auch die automatisch verlängerten Karten aus 2020 mit ein) gilt: Die Gültigkeit wird automatisch um sechs Monate verlängert. Das Gültigkeitsdatum ist damit für jede Karten individuell, ausgehend von ihrer bisherigen Gültigkeit. Daraus ergibt sich eine Mindestgültigkeit betroffener Karten bis 30.06.2021. Im längsten Fall sind betroffene Karten bis zum 31.12.2021 gültig. Unabhängig davon gilt weiterhin, dass die